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Barrierefrei wohnen - Einbau von Treppenliftern
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09.02.2010, 16:16 Uhr, Wohnen im Alter
Bei der Umbauplanung zur barrierefreien Wohnung ist es empfehlenswert, auch die Installation eines Treppenlifters ins Auge zu fassen. Zwar sind die Einbaukosten recht beträchtlich und werden nur in besonderen Fällen von den Krankenkassen komplett oder teilweise übernommen. Jedoch ist das Mass an Lebensqualität , Unabhängigkeit und Sicherheit für mobilitätseingeschränkte und ältere Menschen durch einen Treppenlifter um ein Vielfaches höher.
Man unterscheidet zwischen zwei Typen von Treppenliftern. Zum einen den Sitzlift, der sich für Menschen eignet, die aus eigener Kraft keine Treppen mehr steigen können. Und zum anderen den Plattformlift, der hauptsächlich für Rollstuhlfahrer konzipiert ist.
Der Einbau eines Treppenlifters erfolgt passgenau auf die bestehende Treppe. Der Sitzlift läuft über ein oder zwei Schienen mittels Zahnstangenantrieb. Die Antriebseinheit befindet sich in/unter dem Sitz. Die Führungsschiene kann auf die Stufen oder an die Wand montiert werden. Ein Sitzlift benötigt nicht viel Platz und kann auf jeder Treppe montiert werden. Auch geschwungene Treppen oder Zwischenpodeste stellen für den Einbau eines Sitzliftes kein Problem dar. Die Tragkraft eines Sitzliftes beträgt je nach Hersteller 125 - 200 Kilogramm.
Der Plattformlift, benötigt eine Treppen-Mindestbreite von 100 cm. Der Plattformlift läuft meist auf zwei Schienen mittels Rollenantrieb entlang der Wand, wobei die Führungsschienen gleichfalls als Handlauf genutzt werden können. Der mitlaufende Antrieb befindet sich in der Plattform und die Tragkraft des Liftes beträgt bis zu 300 Kilogramm.
Da jeder Treppenlifter an den bestehenden Aufgang angepasst wird, kann bezüglich der Einbaukosten keine allgemein gültige Aussage gemacht werden. Für einen neuen Treppenlifter muss man einen Betrag von 4000.- - 15 000.- Euro in die Umbaukosten einrechnen. Es lohnt sich dabei, Kostenvoranschläge von zwei bis drei Anbietern einzuholen. Viele Fachfirmen bieten auch Gebrauchtlifte an, die nach gültigen Regeln revidiert und TÜV-geprüft sind. Die Montage eines Treppenlifters sollte in jedem Fall durch eine Fachfirma erfolgen.
Man unterscheidet zwischen zwei Typen von Treppenliftern. Zum einen den Sitzlift, der sich für Menschen eignet, die aus eigener Kraft keine Treppen mehr steigen können. Und zum anderen den Plattformlift, der hauptsächlich für Rollstuhlfahrer konzipiert ist.
Der Einbau eines Treppenlifters erfolgt passgenau auf die bestehende Treppe. Der Sitzlift läuft über ein oder zwei Schienen mittels Zahnstangenantrieb. Die Antriebseinheit befindet sich in/unter dem Sitz. Die Führungsschiene kann auf die Stufen oder an die Wand montiert werden. Ein Sitzlift benötigt nicht viel Platz und kann auf jeder Treppe montiert werden. Auch geschwungene Treppen oder Zwischenpodeste stellen für den Einbau eines Sitzliftes kein Problem dar. Die Tragkraft eines Sitzliftes beträgt je nach Hersteller 125 - 200 Kilogramm.
Der Plattformlift, benötigt eine Treppen-Mindestbreite von 100 cm. Der Plattformlift läuft meist auf zwei Schienen mittels Rollenantrieb entlang der Wand, wobei die Führungsschienen gleichfalls als Handlauf genutzt werden können. Der mitlaufende Antrieb befindet sich in der Plattform und die Tragkraft des Liftes beträgt bis zu 300 Kilogramm.
Da jeder Treppenlifter an den bestehenden Aufgang angepasst wird, kann bezüglich der Einbaukosten keine allgemein gültige Aussage gemacht werden. Für einen neuen Treppenlifter muss man einen Betrag von 4000.- - 15 000.- Euro in die Umbaukosten einrechnen. Es lohnt sich dabei, Kostenvoranschläge von zwei bis drei Anbietern einzuholen. Viele Fachfirmen bieten auch Gebrauchtlifte an, die nach gültigen Regeln revidiert und TÜV-geprüft sind. Die Montage eines Treppenlifters sollte in jedem Fall durch eine Fachfirma erfolgen.
Autor / Kontakt:
X4D Media
Herr Dirk Staudinger
Bad Homburg
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