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Einzelmaßnahmen bei Sanierung wieder gefördert
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13.02.2011, 18:01 Uhr, Sanierungen
Ab März gibt es von der KfW wieder günstige Kredite und Zuschüsse
Ab 01. März 2011 fördert die KfW Bankengruppe wieder die Umsetzung von einzelnen Sanierungsmaßnahmen. Diese Förderung wurde im September letzten Jahres gestrichen und ist jetzt wieder in etwas veränderter Form möglich. Für die Förderung ist die Bewertung durch einen Sachverständigen erforderlich. Welche Punkte im konkreten Fall zu beachten sind, erfahren Interessierte bei der Beratungsstelle „Wohngesundheit am Bodensee“ in Bodman und Friedrichshafen.
Gebäudeeigentümer erhalten in 2011 erneut Fördermittel für die energetische Teil-Sanierung ihres Wohnhauses. Wird der strenge Effizienzhausstandard der KfW nicht erreicht oder soll aus Kostengründen die energetische Sanierung schrittweise durchgeführt werden, dann ist dies eine gute Alternative. Förderfähig sind z.B. wieder die Wärmedämmung des Daches und der Fassade, der Austausch von Fenster und der Heizung oder der Einbau einer Lüftungsanlage. Die Fördervoraussetzungen werden sich aber grundlegend ändern. Früher mussten bestimmte Dämmdicken nachgewiesen werden, um die Förderung zu erhalten. Und heute? "Ab März zählt der resultierende U-Wert der Gesamtkonstruktion", erläutert Sandra Bentele, Energieberaterin und Leiterin der Beratungsstelle in Bodman.
Der Maximalwert der Energieeinsparverordnung muss dabei je nach Bauteil um ca. 20 bis 30 Prozent unterschritten werden. Dafür können dann zinsgünstige Kredite oder bei der Eigenfinanzierung auch Investitionszuschüsse in Anspruch genommen werden. Da die energetische Qualität des jeweiligen Bauteils nicht durch den Laien beurteilt werden kann, braucht man für den KfW- Antrag die Beratung und Unterschrift eines Sachverständigen. Wichtig: die Fördermittel müssen immer vor Beginn der Arbeiten beantragt werden!
Wer Fragen zu dem Thema hat findet auf der Homepage „www.wohngesundheit.co“ Termine der kostenlosen Förderberatung der Beratungsstelle.
Ab 01. März 2011 fördert die KfW Bankengruppe wieder die Umsetzung von einzelnen Sanierungsmaßnahmen. Diese Förderung wurde im September letzten Jahres gestrichen und ist jetzt wieder in etwas veränderter Form möglich. Für die Förderung ist die Bewertung durch einen Sachverständigen erforderlich. Welche Punkte im konkreten Fall zu beachten sind, erfahren Interessierte bei der Beratungsstelle „Wohngesundheit am Bodensee“ in Bodman und Friedrichshafen.
Gebäudeeigentümer erhalten in 2011 erneut Fördermittel für die energetische Teil-Sanierung ihres Wohnhauses. Wird der strenge Effizienzhausstandard der KfW nicht erreicht oder soll aus Kostengründen die energetische Sanierung schrittweise durchgeführt werden, dann ist dies eine gute Alternative. Förderfähig sind z.B. wieder die Wärmedämmung des Daches und der Fassade, der Austausch von Fenster und der Heizung oder der Einbau einer Lüftungsanlage. Die Fördervoraussetzungen werden sich aber grundlegend ändern. Früher mussten bestimmte Dämmdicken nachgewiesen werden, um die Förderung zu erhalten. Und heute? "Ab März zählt der resultierende U-Wert der Gesamtkonstruktion", erläutert Sandra Bentele, Energieberaterin und Leiterin der Beratungsstelle in Bodman.
Der Maximalwert der Energieeinsparverordnung muss dabei je nach Bauteil um ca. 20 bis 30 Prozent unterschritten werden. Dafür können dann zinsgünstige Kredite oder bei der Eigenfinanzierung auch Investitionszuschüsse in Anspruch genommen werden. Da die energetische Qualität des jeweiligen Bauteils nicht durch den Laien beurteilt werden kann, braucht man für den KfW- Antrag die Beratung und Unterschrift eines Sachverständigen. Wichtig: die Fördermittel müssen immer vor Beginn der Arbeiten beantragt werden!
Wer Fragen zu dem Thema hat findet auf der Homepage „www.wohngesundheit.co“ Termine der kostenlosen Förderberatung der Beratungsstelle.
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